Rechengrößen und Kennzahlen 2025
Allgemeine Kennzahlen
Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung
Nach § 1a BetrAVG | 3.864 EUR | jährlich |
322 EUR | monatlich |
Rechengrößen der Sozialversicherung
Beitragsbemessungsgrenze | in EUR | |
---|---|---|
in der gesetzlichen Rentenversicherung | 96.600 | jährlich |
8.050 | monatlich | |
in der gesetzlichen Krankenversicherung | 66.150 | jährlich |
5.512,50 | monatlich |
Beitragsrelevante Rechengrößen
Beiträge an eine Pensionskasse
Versteuerung | in EUR | |
---|---|---|
Steuerfrei (§ 3 Nr. 63 Satz 1 EStG) | 7.728 | jährlich |
644 | monatlich | |
| 3.864 | jährlich |
322 | monatlich | |
Pauschal versteuert
| 1.752 | jährlich |
146 | monatlich | |
Sofern Sie für Ihre Mitarbeiter bereits die Pauschalversteuerung nutzen, reduziert sich der genannte steuerfreie Höchstbetrag um den umgewandelten Betrag. |
Zuwendungen an eine Unterstützungskasse
Zuwendungen an eine Unterstützungskasse sind in voller Höhe lohnsteuerfrei und als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Steuerfrei | in voller Höhe | ||
Sozialversicherungsfreiheit | Zuwendung des Arbeitgebers | in voller Höhe | |
in EUR | |||
Zuwendung des Arbeitnehmers | 3.864 | jährlich | |
322 | monatlich |
BVV relevante Kennzahlen
Kennzahlen | in EUR | |
---|---|---|
Zuwendungsbemessungsgrenze* | 64.620 | jährlich |
5.385,00 | monatlich | |
Anmeldepflichtgrenze** ab 01.01.2023 | 150.251,10 | jährlich |
Höchstbeitrag Tarifgemeinschaft A - prozentual berechnet (Tarif DA und RA)*** | 350,03 | monatlich |
Höchstbeitrag Tarifgemeinschaft A - nach Beitragsklassen (Tarif DA und RA)*** | 345,63 | monatlich |
* Die Zuwendungsbemessungsgrenze ist, sofern vertraglich vereinbart, die Obergrenze des Mitarbeitereinkommens, welches bei der Ermittlung des Beitrages berücksichtigt wird.
** Beim BVV sind Mitarbeiter von der Anmeldepflicht befreit, die entweder bei Dienstantritt das 50. Lebensjahr bereits vollendet haben oder deren Jahreseinkommen die Anmeldepflichtgrenze des BVV übersteigt.
*** Besonderheiten bei der Tarifgemeinschaft A seit dem 01.01.2021
1. Bei Abrechnung nach Beitragsklassen:
- gilt die Höchstbeitragsklasse 47 mit monatlich 345,63 Euro - 230,59 Euro Arbeitgeber, 115,04 Euro Arbeitnehmer. Für den Anteil, der über 312,40 Euro liegt, wird ein Vertrag in der Tarifgemeinschaft N abgeschlossen. Der monatliche Betrag für die Tarifgemeinschaft N in Höhe von 33,23 Euro.
2. Bei prozentualer Ermittlung des Beitrages:
- gilt ein Höchstbetrag von monatlich 350,03 Euro. Für den Anteil, der über 316,75 Euro liegt, wird ein Vertrag in der Tarifgemeinschaft N abgeschlossen. Der monatliche Beitrag für die Tarifgemeinschaft N liegt bei 33,28 Euro. Der Arbeitgeberanteil beträgt i.d.R. 2/3.
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